Online-Bestellungen im Ausland

Geoblocking:
Europaweiter Markt als Ziel.

Viele Internetnutzer kennen das: Man möchte etwas in einem anderen Land bestellen, wird aber auf die Seite des Anbieters in Österreich umgeleitet. Dazu gibt es seit Ende 2018 die EU-Geoblocking-Verordnung. Nach dieser Verordnung besteht ein Diskriminierungsverbot. Es darf nicht nach Herkunft des Nutzers (wie Wohnort, IP-Adresse, etc.) automatisch unterschieden werden, sondern es ist eine aktive Zustimmung des Nutzers erforderlich (meistens Setzen eines Häkchens). Ziel ist es, einen funktionierenden gemeinsamen europaweiten Markt zu ermöglichen nach dem Prinzip „shop like a local“. Wenn zum Beispiel ein in Österreich wohnhafter Nutzer in einem holländischen Onlineshop einkaufen möchte, kann ihm das nicht verboten werden. Lediglich unterschiedliche Umsatzsteuersätze beziehungsweise Versandkosten sind zulässig. Allerdings kann der Onlinehändler sein Liefergebiet selbst bestimmen. Dann muss er von Anfang an klarstellen, wohin er liefert. Der Österreicher müsste allenfalls die Ware in jenem Land abholen, in das der Händler liefert. Diese Regeln gelten zwischen Onlinehändler und Konsumenten und nicht im B2B-Bereich (Unternehmer untereinander).
Im audiovisuellen Bereich (Filme, Musik, etc.) ist Geoblocking weiterhin erlaubt. 

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Quelle: BVZ Woche 22/2020