Nach einem Verkehrsunfall

Tipps:
Theresia Kölly weiß, welche Punkte nach einem Unfall zu beachten sind.

Nach einem Unfall sollten Fotos nicht nur vom Schaden sondern auch von der Unfallstelle gemacht werden. Diese spielen eine wichtige Rolle im Falle widersprechender Angaben der unfallbeteiligten Personen. Durch Fotos ist es dem beizuziehenden Sachverständigen im Falle eines Rechtsstreits möglich, genauere Aussagen zum Unfallhergang abzugeben. Vorsicht ist auch beim Ausfüllen des Unfallberichtes geboten, zumal häufig eine Unterschrift geleistet wird, ohne sich die Angaben genau durchzusehen. Wichtig ist, die Angaben sowie die Skizze zu kontrollieren und erst wenn diese korrekt sind, den Unfallbericht zu unterschreiben. Nach dem Unfall sollte die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden, damit diese einen Schadensakt anlegen kann. Dann sollte das beschädigte Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht werden, um die Schäden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung besichtigen zu lassen. Seitens der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird ein Besichtigungsbericht erstellt, aus welchem sich die Schadenshöhe ergibt. Häufig erhält man bei alleinigen Verschulden der Gegenseite bzw. bei einem Mitverschulden ein Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dieses Angebot sollte nicht voreilig angenommen werden, sondern zuerst mit einem Anwalt besprochen werden. Hinzuweisen ist, dass im Falle einer durch den Verkehrsunfall erlittenen Körperverletzung dem Geschädigten neben Schmerzensgeldansprüchen noch weitere Ansprüche zustehen, die häufig nicht bedacht werden bzw. der Geschädigte nicht wusste, dass er weitere mit dem Verkehrsunfall verbundenen Ausgaben auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Interessant dabei ist auch, dass nicht der Unfallgegner, sondern direkt dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann. Neben dem Ersatz von Personen-und Sachschäden sind beim Verkehrsunfall auch strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen zu bedenken. Es empfiehlt sich, eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, welche Sie bei einem Beratungsgespräch über die Ihnen zustehenden Ansprüche im Detail informiert und dann Ihre Forderungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend macht. 

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Quelle: BVZ Woche 40/2020