Ihr gutes Recht: Thema Steuerschulden

Die COVID-Krise ließ die Steuerschulden wachsen. 
Präsident Dr. Thomas Schreiner

 

Die COVID-Krise ließ die Steuerschulden wachsen. Derzeit wird jeder Antrag auf Steuerstundung automatisch bis 30.6.2021 zinsenfrei bewilligt.

Wie soll dann die Rückzahlung geschehen?

Nach Plänen des Finanzministeriums kann um Ratenzahlung angesucht werden, die Zinsen betragen derzeit 1,38% p.a. Zwischen 10. und 30. Juni muss ein Ratenzahlungsantrag gestellt werden. Vom 1.7.2021 bis 30.9.2022 müssen zumindest 40% der Steuerschulden getilgt werden. Für den Rest ist bis 31.8.2022 ein weiterer Antrag notwendig, endgültig müssen die Schulden bis 30.6.2024 abgezahlt sein. Die Raten müssen angemessen sein. Werden neu anfallende Steuern nicht rechtzeitig bezahlt, ist auch der Rückstand sofort fällig.

Verlassenschaftsverfahren

Als möglicher Erbe werden Sie zur Verlassenschaftsabhandlung beim Gerichtskommissär eingeladen. Es ist wichtig, daran teilzunehmen. Die Abgabe bestimmter Erklärungen und Feststellung bestimmter Anträge ist wesentlich für die Wahrung Ihrer Rechte. Erhalten Sie eine Ladung zum Verlassenschaftsverfahren, sollten Sie sich vorher bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt umfassend informieren.  Manche Erklärungen, die im Verlassenschaftsverfahren abzugeben sind, können nicht widerrufen werden. Auch darüber sollten Sie sich rechtlich genau beraten lassen. Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt kann Sie auch im Verlassenschaftsverfahren fachkundig unterstützen und steht auf Ihrer Seite, unabhängig und verschwiegen.

 

www.rechtsanwaelte.at

 

 

 

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Quelle: BVZ Woche 25/2021