Ihr gutes Recht - Erbrecht

Was ist gesetzliches Erbrecht, was ist Pflichtteil?
Präsident Dr. Thomas Schreiner

Gesetzliches Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht kommt dann zu tragen, wenn kein Testament gemacht wurde. In diesem Fall erbt der Ehegatte ein Drittel und die Kinder zwei Drittel. Fällt ein Erbe weg, kommt sein Anteil den anderen zu. Ist etwa der Ehegatte bereits verstorben, erben die Kinder alles.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist dann relevant, wenn ein Testament errichtet wird. Unter die Grenzen des Pflichtteilsrechts darf der Testator nicht gehen. Jeder Pflichtteilsberechtigte muss mindestens die Hälfte dessen erhalten, was er als gesetzlicher Erbe ohne Testament erhalten hätte. Schenkungen zu Lebzeiten sind anzurechnen. Hiervon gibt es Ausnahmen, wie etwa beim reinen „Zahlvater“ oder wenn die Kinder sich um die alten Eltern nicht kümmern.

Ehegattenvorausvermächtnis

Dem überlebenden Ehegatten steht an der ehelichen Wohnung und an allen Gebrauchsgegenständen unabhängig von einem Testament ein lebenslanges unentgeltliches Benutzungsrecht zu. Das kann den Wert der ererbten Wohnung bzw. des Hauses für die anderen Erben deutlich verringern. 

Geschiedener Ehegatte

Der geschiedene Ehegatte hat kein Erbrecht.

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Quelle: BVZ Woche 13/2021