Haftung sorgloser Kontrollore

Causa Commerzialbank Mattersburg:
Dr. Thomas Schreiner informiert über Haftungsbestände und Erfolgsaussichten

Im Zusammenhang mit dem Commerzialbank Mattersburg-Skandal verstehen viele nicht, wie sämtliche Kontrollen derart versagen konnten, wodurch der Schaden erst die gigantische Dimension erreichen konnte. Der Aufsichtsrat sollte gemäß seiner Bestimmung den Vorstand beaufsichtigen. Die Finanzmarktaufsicht sollte im Interesse der Gläubiger, vor allem also der Geldanleger und Sparer, die Bank als solche beaufsichtigen und hierbei ihre Erfahrungswerte, die sie bei anderen Banken sammeln konnte, einbringen. Der Wirtschaftsprüfer, der die Bilanz zu prüfen und zu bestätigen hat, ist ebenfalls eine zentrale Kontrollinstanz. Letztlich gibt es das neue Whistleblower-System. Ein Insider hat direkt an die Staatsanwaltschaft schon vor fünf Jahren das System der Malversationen gemeldet. Der Fall landete bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die speziell für solche Fälle eingerichtet ist und eigentlich entsprechende Expertise haben sollte. Auch hier versagte die Kontrolle trotz massiver Hinweise.
Der Wirtschaftsprüfer haftet ohne Frage, auch den geschädigten Gläubigern, da der Prüfungsauftrag ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde gesetzlich durch eine Haftungsfreistellung privilegiert, die aber wahrscheinlich nicht verfassungskonform sein wird, also vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden könnte. Ein Haftungsanspruch aus Untätigwerden der Staatsanwaltschaft wurde bisher nicht gestellt, dies ist juristisches Neuland.
Rechtsanwälte analysieren die verschiedenen Möglichkeiten und Haftungstatbestände sowie die Erfolgsaussichten. Eine Plattform der Geschädigten wird gegründet, bei der Informationen gebündelt werden und ein Zusammenschluss mit Gläubigerschutzverbänden und Masseverwalter erfolgt.

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Quelle: BVZ Woche 36/2020