Als Kleinunternehmer in den Ruhestand?

Irgendwann ist es soweit:
Auch Unternehmer wollen nach einer arbeitsreichen Erwebstätigkeit ihren Lebensabend genießen.

Anders als bei einem Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis, welches für den Dienstnehmer vor dem Pensionsantritt üblicherweise komplikationslos und einfach zu bewerkstelligen ist, gibt es für den Unternehmer einige Entscheidungen zu treffen und – abseits von steuerlichen Überlegungen – etliche Punkte zu beachten.
Zunächst steht die Entscheidung an, ob der Kleinunternehmer seinen Betrieb schließt und liquidiert oder ob er einen Nachfolger hat. Im ersteren Fall wird der umsichtige Unternehmer alle Unterlagen durchsehen, welche Vertragsverhältnisse beinhalten und feststellen, wie diese aufzulösen sind. Beispielsweise sind Miet- bzw. Leasingverträge, Abonnements von Fachzeitschriften oder Telekommunikationsverträge heraus zu greifen, die üblicherweise nur unter Einhaltung von oft mehrmonatigen Kündigungsfristen aufgelöst werden können. Hat der Kleinunternehmer Dienstnehmer, dann muss er auch rechtzeitig an die Auflösung dieser Dienstverhältnisse denken. Falls der Pensionsanwärter einen Nachfolger hat, dann wird er mit diesem besprechen, in welche Verträge dieser Betriebsübernehmer einsteigen möchte.
Einige Verträge sind unter Umständen auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf den Nachfolger übertragbar (z.B. Mietverträge über Geschäftsräumlichkeiten), bei anderen ist das Einvernehmen mit diesen Vertragspartnern herzustellen. Bei solchen Unternehmenskaufverträgen sind viele Punkte zu klären, angefangen von der zeitlichen Schnittstelle, der Übernahme von Dienstnehmern bis zur treuhändigen Abwicklung des Kaufpreises. Dass es im wirklichen Leben ohne anwaltlichen Beistand oft zu gravierenden Missverständnissen kommen kann, zeigt sich darin, dass schon öfter nach Vereinbarung eines Kaufpreises später die Frage auftauchte, ob dieser mit oder ohne Umsatzsteuer zu verstehen war. Damit der Übertritt vom Erwerbsleben in die Pension problemlos von Statten geht, empfiehlt es sich daher, spätestens ein Jahr vorher damit zu beginnen, die Unterlagen zu sichten und die Entscheidung zwischen Stilllegung des Unternehmens oder Verkauf zu treffen. Mit der richtigen fachlichen Begleitung durch Rechtsanwalt und Steuerberater sollte das Ziel eines erfolgreichen Pensionsantritts leicht zu erreichen sein.

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Quelle: BVZ Woche 05/2020